Verfügung der AHV-IV-FAK-Anstalten vom 11.01.2021
Herr Ibrahim Özgen wird davon unterrichtet, dass die Verfügung vom 11.01.2021 bei den AHV-IV-FAK Anstalten mit heutigem Datum durch die Hinterlegung nach Art. 13 Abs. 4 iVm Art. 28 Zustellgesetz hinterlegt wurde und bei den AHV-IV-FAK Anstalten zur Abholung bereitgehalten wird (Art. 26 Zustellgesetz).
Herr Ibrahim Özgen wird darüber informiert, dass die Zustellung als bewirkt anzusehen ist, wenn seit der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt 14 Tage verstrichen sind.
AHV-IV-FAK Anstalten
Vaduz, 25.02.2021