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Einreichung der Steuererklärung 2020 - Vermögens- und Erwerbssteuer
1. März 2021
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2379/2021
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Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärung
Die Steuerpflichtigen, die der Vermögens und Erwerbssteuer unterliegen, erhalten in diesen Tagen die Steuererklärung 2020 zugestellt.
Die Nichtzustellung der Steuererklärung entbindet die Steuerpflichtigen weder von der Steuerpflicht noch von der Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung. Steuerpflichtige, die keine Steuerklärung erhalten, haben diese bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse zu verlangen. Dies gilt sowohl für unbeschränkt Steuerpflichtige wie auch beschränkt Steuerpflichtige, die ordentlich oder vereinfacht veranlagt werden.
Die
Abgabefrist
ist der
23. April 2021
.
Steuerverwaltung
Aeulestrasse 38 Postfach 684 9490 Vaduz
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