Einzureichen bis 26. Okt 2019
Wir suchen
einen Landrichter / eine Landrichterin
Aufgaben:
Erledigung von Zivil- und Strafsachen im gesetzlichen Zuständigkeitsbereich des Fürstlichen Landgerichtes.
Voraussetzungen:
Für die Ernennung von vollamtlichen Richtern/Richterinnen gelten insbesondere folgende gesetzlichen Erfordernisse (Art. 14 RDG):
Für liechtensteinische Staatsangehörige: Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder Staatsanwalt/Staatsanwältin in Liechtenstein oder eine frühere Tätigkeit als vollamtliche(r) Richter/Richterin an einem ordentlichen Gericht in Liechtenstein.
Für österreichische Staatsangehörige: Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes oder eine unmittelbar vor der Bewerbung mindestens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als vollamtliche(r) Richter/Richterin oder Staatsanwalt/Staatsanwältin.
Für schweizerische Staatsangehörige: Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes oder eine unmittelbar vor der Bewerbung mindestens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als vollamtliche(r) Richter/Richterin, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Gerichtsschreiber/Gerichtsschreiberin.
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden sehr gute Kenntnisse des Zivil- und Strafrechts sowie einschlägige berufliche Erfahrung vorausgesetzt. Die Absolvierung des richterlichen Vorbereitungsdienstes beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz ist dafür von Vorteil. Ausserdem sind gute Kenntnisse über Liechtenstein und sein Rechtswesen dank entsprechender beruflicher Erfahrung und längerem Wohnsitz in Liechtenstein wünschenswert. Uneingeschränkte persönliche Eignung wird ebenfalls vorausgesetzt. Hohe Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Entschlusskraft, eine rasche und genaue Arbeitsweise sowie Verschwiegenheit und ausgeprägte Sozialkompetenz sind unabdingbar. Sie verfügen über konzeptionelles Denken und besitzen die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich strukturiert und prägnant auszudrücken. Weiters erforderlich sind Fremdsprachenkenntnisse in Englisch; Französischkenntnisse sind von Vorteil. Teamfähigkeit rundet Ihr Profil ab.
Bewerbungen:
Bewerbungen sind bis zum 26. Oktober 2019 unter Beilage von Zeugnissen, Strafregisterauszug und einem Lebenslauf bei der Regierung, Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, einzureichen.
REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN