Aktenzeichen bitte immer anführen
05 KO.2019.306
ON 7
BESCHLUSS
Über Antrag der vertretungsbefugten Organe wird über das Vermögen der
Everest Wealth Management AG in Liquidation, 9490 Vaduz,
FL-0002.302.055-8
das Konkursverfahren eröffnet.
Zum Masseverwalter wird Mag. Antonius Falkner, Rechtsanwalt, Pflugstrasse 32, 9490 Vaduz (Tel.: 237 26 26, Fax: 237 26 20, E-mail: office@rechtsanwalt-falkner.com) bestellt.
Begründung:
Vom Liquidator der Everest Wealth Management AG in Liquidation wurde der Antrag gestellt, über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren zu eröffnen. Aufgrund des für zutreffend zu haltenden Antragsvorbringens ist die Konkursitin überschuldet und zahlungsunfähig.
Ebenso liegt das Konkurseröffnungserfordernis der Kostendeckung vor, ein Kostenvorschuss wurde geleistet.
Sämtliche Voraussetzungen für die Konkurseröffnung sind daher gegeben.
Fürstliches Landgericht
Vaduz, 09.10.2019
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist binnen der unerstreckbaren Frist von 14 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt das Rechtsmittel des Rekurses an das Fürstliche Obergericht in Vaduz zulässig. Der Rekurs kann beim Landgericht mündlich zu Protokoll erklärt werden oder ist schriftlich in zwei Exemplaren zu überreichen. Der Rekurs muss eine ausdrückliche oder durch deutlichen Hinweis erkennbare Erklärung, ob gegen den ganzen Inhalt oder gegen welchen Teil des angefochtenen Beschlusses Rekurs erhoben wird, die Bezeichnung der Rekursgründe der Unangemessenheit oder Ungesetzlichkeit und die Rekursausführung und einen Rekursantrag auf Aufhebung oder Abänderung, gegebenenfalls welche Abänderung des angefochtenen Beschlusses enthalten.