Die
Arbeitslosenversicherung klärt die Anspruchsberechtigung und Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung bei Ganzarbeitslosigkeit und Kurzarbeit sowie der Insolvenzentschädigung ab. Anspruchsberechtigte Personen können beim
Amt für Volkswirtschaft Taggeldleistungen beziehen. Eine Voraussetzung für den Erhalt der Taggeldleistung ist die Vermittlungsfähigkeit sowie eine aktive Mitwirkung. Stellenlose erhalten von der Arbeitsvermittlung des Amtes für Volkswirtschaft Informationen und Beratung bei ihrer Stellensuche.
Bei der Dauer der Anspruchsberechtigung wird auch die Dauer der Beitragsleistungen und das Alter eingerechnet.
Hilfe bei dem Weg aus der Arbeitslosigkeit bietet der Arbeitsmarktservice (AMS) Liechtenstein durch Vermittlung von offenen Stellen.
Link: www.amsfl.li