Das Sonderpädagogische Angebot (
Schulamt) steht für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Bildungsbedarf ab Geburt bis zum 20. bzw. 22. Altersjahr zur Verfügung. Das Grundangebot als Teil des öffentlichen Bildungsauftrags umfasst Unterstützung und Beratung.
Vorschulischer Bereich bis Kindergarteneintritt – pädagogisch-therapeutische Massnahmen (PTM)
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Heilpädagogische Früherziehung
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Logopädie
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Psychomotorik
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Massnahmen bei Sinnesbehinderung
Kindergarten und Pflichtschulbereich plus nachobligatorischer Bereich
Besondere schulische Massnahmen (BSM):
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Ergänzungsunterricht / Schulische Heilpädagogik
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Spezielle Förderung: Einführungsklasse und Vorschule
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Deutsch als Zusatzunterricht sowie als Intensivkurs
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Spezielle Förderung
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Begabtenförderung
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Time-out Schule Gamprin
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen (siehe oben)
Sonderschulung / verstärkte Massnahmen:
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Sonderschulung in der Regelschule / im Regelkindergarten (SiR)
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Sonderschulung in einer Sonderschule (SiS)
Schulexterne Abklärungs- und Durchführungsstellen
Alle Massnahmen des sonderpädagogischen Angebots sind unentgeltlich, sofern sie im Rahmen des Regelunterrichts (BSM), mit Bewilligung der Sonderpädagogischen Tagesschule (PTM) oder des Schulamtes (Sonderschulung) durchgeführt werden. Die Personalkosten für BSM, PTM und Sonderschulungen trägt das Land. Die Gemeinden beteiligen sich rückwirkend an den Personalkosten von Kindergärten und Primarschulen. Die Invalidenversicherung beteiligt sich rückwirkend an PTM und Sonderschulungen mit je einem Pauschalbeitrag.